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   VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13.TR   

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VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13.TR (https://dejure.org/2013,112219)
VG Trier, Entscheidung vom 31.07.2013 - 2 K 871/13.TR (https://dejure.org/2013,112219)
VG Trier, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 2 K 871/13.TR (https://dejure.org/2013,112219)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Maßgebend ist insoweit eine tatrichterliche Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, juris).

    29. April 2004, nicht aber ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, juris).

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, InfAusIR 1989, S. 349, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 InfAusIR 1990, S. 38 f. und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, InfAusIR 1990, S. 344).

    An der Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals fehlt es allerdings in aller Regel, wenn der Ausländer im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 -, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 Nr. 212), wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender oder vergleichbarer Geschehensabläufe unvorstellbar erscheinen sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens erheblich steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 1987 - 11 A 34/87 -).

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Dabei ist der Antrag auf Zuerkennung subsidiären Schutzes im Sinne des § 4 AsylVfG im Verhältnis zu einer Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 bzw. 7 AufenthG dahin auszulegen, dass vorrangig subsidiärer Schutz und nur nachrangig, hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 bzw. 7 AufenthG begehrt wird, denn der subsidiäre Schutz bildet als unionsrechtlich durch Art. 15 der Richtlinie 2004/83/EG vorgegeben einen vorrangig zu prüfenden einheitlichen Streitgegenstand bzw. selbständigen Streitgegenstandsteil im Verhältnis zu dem nachrangigen subsidiären Schutz der zuletzt genannten nationalen Normen, die ebenfalls einen einheitlichen, nicht teilbaren Streitgegenstand darstellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, vom 27. April 2010 - 10 C 5/Q9 - und vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 -, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 10 B 60/08 -, alle veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Für die Frage, ob ein Asylbewerber sein Heimatland aufgrund erlittener oder unmittelbar drohender Verfolgung verlassen hat, kommt es nicht darauf an, ob er landesweit einer ausweglosen Lage ausgesetzt war, denn eine Vorverfolgung kann nicht wegen einer zum Zeitpunkt der Ausreise bestehenden Fluchtalternative in einem anderen Teil des Herkunftsstaates verneint werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - BVerwG 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 Rn. 29).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Vielmehr kann bereits allein sein Tatsachenvortrag zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft führen, wenn er derart "glaubhaft" ist, dass sich das Gericht von seinem Wahrheitsgehalt überzeugen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1990 - 9 C 72/89 -, juris und vom 16. April 1985 - 9 C 109/84 BVerwGE 71 S. 180).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Dabei ist der Antrag auf Zuerkennung subsidiären Schutzes im Sinne des § 4 AsylVfG im Verhältnis zu einer Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 bzw. 7 AufenthG dahin auszulegen, dass vorrangig subsidiärer Schutz und nur nachrangig, hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 bzw. 7 AufenthG begehrt wird, denn der subsidiäre Schutz bildet als unionsrechtlich durch Art. 15 der Richtlinie 2004/83/EG vorgegeben einen vorrangig zu prüfenden einheitlichen Streitgegenstand bzw. selbständigen Streitgegenstandsteil im Verhältnis zu dem nachrangigen subsidiären Schutz der zuletzt genannten nationalen Normen, die ebenfalls einen einheitlichen, nicht teilbaren Streitgegenstand darstellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, vom 27. April 2010 - 10 C 5/Q9 - und vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 -, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 10 B 60/08 -, alle veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Dabei ist der Antrag auf Zuerkennung subsidiären Schutzes im Sinne des § 4 AsylVfG im Verhältnis zu einer Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 bzw. 7 AufenthG dahin auszulegen, dass vorrangig subsidiärer Schutz und nur nachrangig, hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 bzw. 7 AufenthG begehrt wird, denn der subsidiäre Schutz bildet als unionsrechtlich durch Art. 15 der Richtlinie 2004/83/EG vorgegeben einen vorrangig zu prüfenden einheitlichen Streitgegenstand bzw. selbständigen Streitgegenstandsteil im Verhältnis zu dem nachrangigen subsidiären Schutz der zuletzt genannten nationalen Normen, die ebenfalls einen einheitlichen, nicht teilbaren Streitgegenstand darstellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, vom 27. April 2010 - 10 C 5/Q9 - und vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 -, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 10 B 60/08 -, alle veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Allerdings gilt für den Flüchtlingsschutz im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG auf Grund der Bestimmung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG eine Beweiserleichterung für solche Personen, die bereits verfolgt wurden bzw. von Verfolgung unmittelbar bedroht waren, denn diese Vorverfolgung enthält einen ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht vor erneuter Verfolgung begründet ist, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Betreffende erneut von solcher Verfolgung bedroht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009 - 10 C 24.08 -, juris), wobei die Vermutung allerdings selbst dann widerlegt sein kann, wenn nach herkömmlicher Betrachtung keine hinreichende Sicherheit im Sinne des herabgestuften asylrechtlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs bestünde.
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 10.10

    Einheitliche Maßstäbe bei Widerruf der Flüchtlingsanerkennung

    Auszug aus VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Antragstellers Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann und für ihn nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 -10 C 10/10 - Juris).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Ob eine Verfolgung droht, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Asylsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14/89 -, BVerwGE 85 S 12/15).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

  • BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

  • VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14

    Aufnahme in den Krankenhausplan; Nebenbestimmung; Verpflichtung, medizinische

    Nach Zustellung des Änderungsbescheides am 1.6.2013 hat die Klägerin auch gegen diesen am 1.7.2013 Klage erhoben (2 K 871/13).

    Die gemäß § 93 Satz 1 VwGO durch Gerichtsbeschluss verbundenen Klagen (§ 44 VwGO), die jeweils auf eine teilweise Aufhebung des Bescheides über die Aufnahme des Krankenhauses der Klägerin in den Krankenhausplan des Saarlandes 2011 - 2015 vom 22.6.2011 (ehemals 2 K 422/14) sowie des Änderungsbescheides vom 22.5.2013 (ehemals 2 K 871/13) gerichtet sind, haben Erfolg.

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